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Elterngeld

Laut des Koalitionsvertrags von SPD/CDU/CSU soll das Erziehungsgeld für Kinder, die ab dem 1. Januar 2007 geboren werden, durch das neue Elterngeld ersetzt werden. Ab Herbst 2006 soll diese Änderung im Bundestag verabschiedet werden.
Die wichtigsten Punkte, die sich mit dem Elterngeld ändern werden, haben wir bereits jetzt für Sie aufgelistet.



Wie lange bekomme ich Elterngeld?

Elterngeld wird über einen Zeitraum von maximal 14 Monaten gezahlt, aber nur dann, wenn sich Mutter und Vater während der Erziehungzeit mit der Erziehungsarbeit abwechseln. Ist dies nicht der Fall, wird das Elterngeld nur für 12 Monate gezahlt.

Wieviel Elterngeld steht mir zu?

Erwerbstätige Eltern, die für die Erziehung ihres Kindes die Arbeit einstellen bekommen voraussichtlich mindestens zwei Dritteln ihres vorherigen Nettoeinkommens, höchstens jedoch 1800 Euro.

Wer bekommt Elterngeld?

Elterngeld bekommen auch diejenigen, die vor der Geburt des Kindes in keinem festen Angestellenverhältnis beschäftigt waren. Hier steht einem voraussichtlich ein so genannter Sockelbetrag von monatlich 300 € zu.

Berechnung des Elterngeldes

Laut Gesetzentwurf soll Elterngeld in Höhe von 67 % des in den zwölf Kalendermonaten vor dem Monat der Geburt des Kindes durchschnittlich erzielten monatlichen Einkommens aus Erwerbstätigkeit gezahlt werden. Maximal bekommen Sie jedoch 1800 €!

Beispiel: Berechnung Elterngeld

Bei der Geburt ihres Kindes haben Sie ein Netto Einkommen von 2.500 €.

Elterngeld: 67% von 2.500 = 1675 €

Sie erhalten ein Elterngeld von 1675 €.  

Geringverdienerkomponente beim Elterngeld

Um Eltern mit einem geringen Einkommen bei der Auszahlung des Elterngeldes besser zu stellen, wird voraussichtlich die so genannte Geringverdienerkomponente bei der Berechnung des Elterngeldes hinzugezogen werden. In der Umsetzung bedeutet dies, dass Sie abhängig vom Einkommen mehr als 67% ihres Einkommens ausgezahlt bekommen.

Beispiel: Geringverdienerkomponente

Formel für die Berechnung
67+(1000-Netto Einkommen) /20


 
Sie verdienen 900 € Netto
1000-900=100
100/20=4
67+4=71


Sie bekommen 71% ihres Netto Einkommens als Elterngeld ausgezahlt.  

Elterngeld und Mehrlingsgeburten

Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich auch das zu beziehende Elterngeld um jeweils 300 € pro Kind. Das bedeutet für ein Kind erhält man 67% des Nettoeinkommens plus jeweils 300 € pro pro Mehrlingsgewisterchen.

Beispiel: Berechnung Elterngeld Mehrlingsgeburten

Bei der Geburt ihrer Drillinge haben Sie ein Netto Einkommen von 2.500 €.

Elterngeld Kind 1: 67% von 2.500 = 1675 €
Elterngeld Kind 2: 300 €
Elterngeld Kind 3: 300 €


Für ihre Drillinge würden Sie ein Elterngeld von 2275 € erhalten. Da jedoch maximal 1800 € ausgezahlt werden, bleibt es auch in diesem Fall bei einem Elterngeld von 1800 €.  

Elterngeld und Geschwisterbonus

Einen Geschwisterbonus beim Elterngeld erhalten Sie nur dann, wenn zwischen der Geburt des letzten Kindes und des bald kommenden Kindes maximal 24 Monate liegen. Da sich in dieser Zeit auch das Netto Einkommen ändern kann, wird zunächst das Elterngeld für beide Kinder getrennt voneinander berechnet. Ist das Elterngeld des ersten Kindes höher als das des zu erwartenden Kindes, so bekommen Sie zum Elterngeld für das zukünftige Kind einen Geschwisterbonus ausgezahlt, der 50% der Differenz zwischen den beiden Elterngeldern beträgt.

Beispiel: Berechnung Geschwisterbonus

Daniel wurde am 01.09.2005 geboren. Lara wird voraussichtlich am 01.08.2007 geboren. Vor der Geburt von Daniel hatten Sie ein "Netto-Einkommen" in Höhe von 2.500 Euro. Vor der Geburt von Lara haben Sie kein Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit bezogen.

Elterngeld Daniel:67 % von 2.500 € = 1675 €
Elterngeld Lara: 300 €
1675-300 =1375 €
50% von 1375 € = 687,5 €


Für das zukünftige Kind Lara erhalten Sie also ein Elterngeld in Höhe von 300 + 687,5 Euro, also 987,5 €.