Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
Besonders während der Schwangerschaft, in der der eigene Körper vielen Veränderungen unterzogen wird, machen sich viele Frauen verstärkt Gedanken um ihre medizinische Absicherung. Sprich, inwiefern man als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse nicht nur während der Schwangerschaft, sondern auch nach der Geburt optimal versorgt ist.
Sind sie als zukünftige Mutter Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung, dann haben wir hier für Sie zusammengestellt, mit welchen Leistungen Sie vor und während der Schwangerschaft, aber auch im Zeitraum nach der Geburt, rechnen können.
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Gesundheitliche Betreuung
Unter dem Begriff gesundheitliche Betreuung versteht man allgemein die medizinische Betreuung vor und während der Schwangerschaft, aber auch nach der Geburt. Die gesundheitliche Betreuung beinhaltet in der Regel die Sicherstellung der notwenig medikamentösen Versorgung, die Leistungen durch die Hebamme und notwenige Klinkaufenthalte.
Zuzahlungen die für gesetzlich Versicherte:
| Medikamente | Je nach Medikament zahlen Sie als gesetzlich Versicherter in der Apotheke 5-10 € zusätzlich. |
| Heilmittel | Für Heilmittel wie beispielsweise Massagen tragen Sie 10% der Kosten und zusätzlich 10 € pro verschriebenem Heilmittel. |
| Arztbesuch | Pro Quartal müssen sie eine Praxisgebühr von 10 € entrichten. Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen fallen jedoch nicht unter die praxisgebührpflichtigen Untersuchungen. |
| Krankenhaus | Für einen Krankenhausaufenthalt müssen sie für einen Zeitraum von 28 Tagen jeweils 10 € pro Tag entrichten. |
Vorsorgeuntersuchungen für ihr Kind
Die gesetzlichen Krankenkassen sorgen nicht nur während der Schwangerschaft für das gesundheitliche Wohl ihres Kindes, sondern auch in der Zeit nach der Geburt durch insgesamt 10 Vorsorgeuntersuchungen. Neun dieser zehn Vorsorgeuntersuchungen werden in einem Zeitraum von der Geburt bis zum 6. Lebensjahr des Kindes veranschlagt. Die letzte Vorsorgeuntersuchung erfolgt nach Vollendung des 13. Lebensjahrs. Genauso wie die Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen sind auch die Vorsorgeuntersuchungen für ihr Kind von der Praxisgebühr befreit. Eine Liste mit den 10 Vorsorgeuntersuchungen für ihr Kind finden sie hier: Vorsorgeuntersuchung
Bereitstellung einer Haushaltshilfe
Die gesetzliche Krankenkasse trägt die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn sie beispielsweise wegen eines Krankenhausaufenthalts nicht in der Lage sind, ihr Kind zu versorgen. Mindestvoraussetzungen dafür sind: das Kind ist unter 12 Jahren oder behindert/pflegebedürftig und keine andere Person kann die mütterliche Betreuung ersetzen. Für die Bereitstellung einer Haushaltshilfe müssen Sie bei ihrer Krankenkasse einen dementsprechenden Antrag stellen. Als gesetzlich Versicherter müssen Sie jedoch 10% der täglich anfallenden Kosten für die Haushaltshilfe selbstständig tragen.
Mutter-Vater-Kind Kur
Auf Anraten ihres Hausarztes können Mütter und Väter mit ihren Kindern einen Kuraufenthalt in Anspruch nehmen, wenn der medizinische Dienst dies nach eingehender Prüfung bewilligt. Die Kosten, die bei solch einer Kur entstehen werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Ein Eigenanteil von täglich 10 € muss jedoch vom Versicherten geleistet werden.
Mutterschaftsgeld
Ein Recht auf Mutterschaftsgeld haben zukünftige Mütter 6 Wochen vor und 8 Wochen (12 Wochen) nach der Geburt genau dann wenn sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind und in einem Arbeitsverhältnis stehen.



