Schwangerschaft: private Krankenversicherung
Grade in Zeiten, in denen die gesetzlichen Krankenkassen verstärkt Leistungen einsparen, und in denen der gesetzlich versicherte Patient immer häufiger zur Kasse gebeten wird, denken viele werdende Mütter über einen Wechsel zu einer privaten Krankenkasse nach. Schließlich leben die privaten Krankenkassen mit dem guten Ruf, dem Versicherten viele Vorteile bieten zu können. Ein Argument, das besonders Schwangere überzeugt.
Ist ein Wechsel in der Schwangerschaft möglich?
Ganz grundsätzlich ist der Wechsel zu einer der privaten Krankenversicherungen nicht einfach für jeden möglich. Nur Selbstständige, Freiberufler, Beamte und Angestellte in beamtenähnlichen Verhältnissen dürfen von einer gesetzlichen Krankenversicherung zu einer privaten Krankenversicherung wechseln. Normale Arbeitnehmer müssen im Jahr mindestens einen Verdienst von 47250 Euro brutto aufweisen, um in eine private Krankenkasse wechseln zu dürfen. Trifft das für Sie als werdende Mutter zu, können Sie jederzeit von der gesetzlichen in eine private Krankenversicherung wechseln.
| Tipp: Private Krankenversicherung im kostenlosen Vergleich |
Anzeige
Einmal PKV immer PKV?!
Haben Sie sich während der Schwangerschaft für einen Wechsel von einer gesetzlichen Krankenkasse in eine private Krankenversicherung entschieden, so sollten Sie bedenken, dass ein umgekehrter Wechsel, also von der PKV in die GKV nicht ohne weiteres möglich ist. Ein Grund für einen Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist beispielsweise ein Verdienstverlust unter die obligatorische 47250 Euro Marke.
Schwangerschaft nutzen für einen Wechsel
Da der Wechsel von der privaten zurück in eine gesetzliche Krankenversicherung nur sehr schwer zu realisieren ist, bietet sich für eine privat versicherte Schwangere mit ihrer Schwangerschaft eine Chance, doch einen Wechsel herbei zu führen. Planen Sie nämlich eine Elternzeit zu nehmen oder in Teilzeit zu arbeiten, ist die Wahrscheinlichkeit vorhanden, dass sie damit auch unter die magische 47250 Euro Grenze rutschen. Einem Wechsel zurück zu einer gesetzlichen Krankenversicherung und damit auch hinein in eine Familienversicherung, steht damit theoretisch nichts mehr im Wege.
Krankenkassenbeiträge für ihre Kinder
Für den Fall, dass ein Elternteil mit dem höheren Einkommen privat versichert ist, müssen alle Kinder ebenfalls privat oder freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert werden. Auf diese Weise müssen für die Kinder Krankenkassenbeiträge bezahlt werden. Sind die Kinder über die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse versichert muss bis zum jetzigen Zeitpunkt noch kein Krankenkassenbeitrag für die Kinder gezahlt werden.
| Welche Versicherungsoptionen für ihr Kind nach der Geburt in Frage kommen erfahren Sie hier. Mitversicherung der Kinder |


