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Mitversicherung des eigenen Kindes

Spätestens während der Schwangerschaft stellt sich den meisten werdenden Eltern irgendwann die Frage, welchen Versichertenstatus ihr Kind nach der Geburt erhalten wird. Kann es bei den Eltern mitversichert werden, oder muss das Neugeborene eigenständig versichert werden? Hier erfahren Sie, welche Versicherungsoptionen ihr Kind hat.



Versicherung des Kindes

Eltern  Kinder 
Beide Eltern sind gesetzlich versichert   Das Kind ist ebenfalls gesetzlich versichert. Sind die Eltern Mitglied in verschiedenen gesetzlichen Krankenversicherungen, so können die Eltern die gesetzliche Krankenkasse frei wählen. 
Beide Eltern sind privat versichert   Sind beide Elternteile Mitglied einer privaten Krankenversicherung, so muss auch das Kind privat versichert werden. 
Ein Elternteil ist privat versichert und das andere ist Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung   Ob ein Kind bei dieser Konstellation privat oder gesetzlich krankenversichert werden kann hängt von den Einkommensverhältnissen der Eltern ab.
a) verdient der privat krankenversicherte Elternteil weniger als 1/12 der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2006: 3.937,50 € monatlich brutto), dann kann das Kind unentgeltlich in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert werden.
b) verdient der privat versicherte Elternteil mehr und der gesetzlich versicherte Elternteil weniger kann das Kind privat oder gesetzlich versichert werden
c) verdient der gesetzlich versicherte Elternteil mehr, so ist eine Versicherung des Kindes in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse möglich.  

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