Was ist das Mutterschaftsgeld?
Mutterschaftsgeld wird während der Phase des so genannten Mutterschutzes bezahlt. Das bedeutet 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung.
Voraussetzungen für das Mutterschaftsgeld
Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wenn sie in einem festen Arbeitsverhältnis stehen. Darunter fallen auch Frauen, die in Heimarbeit beschäftigt sind.
Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben Sie, wenn sie in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Sind sie privat in einer Krankenkasse versichert, so erhalten sie ein einmaliges Mutterschaftsgeld.
Bekomme ich das Mutterschaftsgeld automatisch?
Nein, Sie bekommen das Mutterschaftsgeld nicht automatisch sondern müssen es anfordern.
Sind Sie in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert, so wenden Sie sich für die Beantragung des Mutterschaftsgeldes an ihre Krankenkasse. Sind Sie Mitglied einer privaten Krankenversicherung, so wenden sie sich an folgende Stelle:
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Bundesversicherungsamt Friedrich-Ebert-Allee 38 53113 Bonn Tel. 02 28 / 6 19 18 88 |
Antrag auf Mutterschaftsgeld
Damit eine Beantragung des Mutterschaftsgeldes erfolgen kann benötigt ihre Krankenkasse eine von ihrem Gynäkologen ausgestellt Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin ihres Kindes.
Wieviel Mutterschaftsgeld bekomme ich?
Auch hier ist es abhängig davon, wie Sie krankenversichert sind. Gesetzlich Krankenversicherte haben Anspruch auf ein Mutterschaftsgeld, das ihrem bisherigen Nettogehalt der letzten 3 Monate entspricht. Krankenkasse und Arbeitgeber beteiligen sich dabei an den Kosten. Liegt das Nettogehalt unter einer Grenze von 390 € ist nur die Krankenkasse für die Zahlung zuständig.
Sind Sie in einer privaten Krankenversicherung versichert, so erhalten Sie einmalig ein Mutterschaftsgeld in Höhe von 210 €.
Wer bekommt kein Mutterschaftsgeld?
Hausfrauen haben keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Aber auch Schülerinnen und Studentinnen, die in keinem festen Arbeitsverhältnis stehen, haben keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld.
Arbeitslosigkeit und Mutterschaftsgeld?
Sind Sie arbeitslos, so bekommen Sie ein Mutterschaftsgeld in Höhe ihres Arbeitslosengeldes.


