Mutterschutzgesetz
Das deutsche Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mütter, kurz auch Mutterschutzgesetz genannt, ist in erste Linie dafür gedacht werdende Mütter am Arbeitsplatz vor Beschäftigungen zu schützen, die sowohl die Mutter, als auch das Kind gefährden könnten.
Wir haben die wichtigsten Aspekte für Sie zusammengefasst.
Beschäftigungsverbote während der Schwangerschaft
Werden Mütter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, dürfen während der Schwangerschaft nur noch eingeschränkt arbeiten. Die wichtigsten Punkte haben wir für Sie aufgelistet:
- Werdende Mütter dürfen nicht arbeiten, wenn durch ein ärztliches Attest bestätigt wird, dass das Leben und Gesundheit von Mutter und Kind gefährdet sind.
- Werdende Mütter dürfen 6 Wochen vor Entbindungstermin nicht mehr arbeiten, es sei denn, sie wünschen dies, und geben eine entsprechende Erklärung bei ihrem Arbeitgeber ab.
- Werdende Mütter dürfen keine schweren Gegenstände von mehr als 5 kg manuell bewegen.
- Werdende Mütter dürfen keinen gesundheitlichen Stoffen, wie beispielsweise Dämpfen ausgesetzt werden
- Ab dem 5. Monat ist das Arbeiten im dauerhaften Stehen nicht mehr zulässig.
- Arbeiten mit einem bestimmten Arbeitstempo (Akkordarbeiten, Fließbandarbeiten) sind für Schwangere nicht zulässig.
Mitteilungspflicht
Sobald eine Schwangerschaft vom Arzt bestätigt wurde, muss die werdende Mutter dies dem Arbeitgeber mitteilen.
Der Arbeitgeber darf Dritte nicht unbefugt über die Schwangerschaft informieren.
Freistellung für Untersuchungen
Damit Untersuchungen im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge vorgenommen werden können, muss der Arbeitgeber der werdenen Mutter die dafür nötige Zeit einräumen.
Urlaubstage
Hat die Schwangere noch Anspruch auf Urlaub, und diesen vor Beginn der Beschäftigungsverbote noch nicht angetreten, so kann sie diesen Resturlaub im laufenden bzw. nächsten Urlaubsjahr nehmen.
Beschäftigungsverbote nach der Schwangerschaft
| Eine Aufnahme der Arbeit ist erst nach Ablauf von 8 Wochen nach der Entbindung zulässig (bei Früh- und Mehrlingsgeburten 12 Wochen). |
| Bestätigt ein ärztliches Attest nur eine eingeschränkte Leistungsfähigkeit nach der Entbindung müssen die Arbeiten dem angepasst werden. |
Stillzeiten
Folgende Stillzeiten müssen von Arbeitgeber gewährleistet werden:
* 2x täglich eine halbe Stunde oder 1x täglich eine Stunde
* Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von 8 Stunden: 2x täglich 45 Minuten
* Fehlt eine Stillgelegenheit in der Nähe des Arbeitsplatzes: 1x täglich 90 Minuten
Kündigungsverbot während der Schwangerschaft
Einer werdenden Mutter darf während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung nicht gekündigt werden.
Mutterschaftsgeld
Siehe Mutterschaftsgeld
Mutterschutzgesetz
| Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz) im Detail |




