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Mutterschutzgesetz

Das deutsche Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mütter, kurz auch Mutterschutzgesetz genannt, ist in erste Linie dafür gedacht werdende Mütter am Arbeitsplatz vor Beschäftigungen zu schützen, die sowohl die Mutter, als auch das Kind gefährden könnten.

Wir haben die wichtigsten Aspekte für Sie zusammengefasst.



Beschäftigungsverbote während der Schwangerschaft

Werden Mütter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, dürfen während der Schwangerschaft nur noch eingeschränkt arbeiten. Die wichtigsten Punkte haben wir für Sie aufgelistet:

Mitteilungspflicht

Sobald eine Schwangerschaft vom Arzt bestätigt wurde, muss die werdende Mutter dies dem Arbeitgeber mitteilen.
Der Arbeitgeber darf Dritte nicht unbefugt über die Schwangerschaft informieren.

Freistellung für Untersuchungen

Damit Untersuchungen im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge vorgenommen werden können, muss der Arbeitgeber der werdenen Mutter die dafür nötige Zeit einräumen.

Urlaubstage

Hat die Schwangere noch Anspruch auf Urlaub, und diesen vor Beginn der Beschäftigungsverbote noch nicht angetreten, so kann sie diesen Resturlaub im laufenden bzw. nächsten Urlaubsjahr nehmen.

Beschäftigungsverbote nach der Schwangerschaft

Eine Aufnahme der Arbeit ist erst nach Ablauf von 8 Wochen nach der Entbindung zulässig (bei Früh- und Mehrlingsgeburten 12 Wochen). 
Bestätigt ein ärztliches Attest nur eine eingeschränkte Leistungsfähigkeit nach der Entbindung müssen die Arbeiten dem angepasst werden. 

Stillzeiten

Folgende Stillzeiten müssen von Arbeitgeber gewährleistet werden:

* 2x täglich eine halbe Stunde oder 1x täglich eine Stunde
* Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von 8 Stunden: 2x täglich 45 Minuten
* Fehlt eine Stillgelegenheit in der Nähe des Arbeitsplatzes: 1x täglich 90 Minuten

Kündigungsverbot während der Schwangerschaft

Einer werdenden Mutter darf während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung nicht gekündigt werden.

Mutterschaftsgeld

Siehe Mutterschaftsgeld

Mutterschutzgesetz

Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz) im Detail