Die rechtliche Situation
In Deutschland sind private Vaterschaftstests derzeit zwar nicht ausdrücklich erlaubt, aber auch nicht verboten. Ändern könnte sich dies, wenn das geplante Gendiagnostikgesetz verabschiedet wird, wobei noch nicht klar ist, ob bzw. inwiefern der Vaterschaftstest davon betroffen sein wird. Denn anders als bei megizinisch relevanten DNA-Analysen werden bei einem Vaterschaftstest keine Gene untersucht, sondern lediglich DNA-Abschnitte, die außerhalb von Genen liegen und keinerlei medizinisch relevante Aussage über die analysierte Person erlauben.
Vaterschaftstest:Wessen Recht ist relevant?
Bei einem privaten Vaterschaftstest sind zweierlei Rechte relevant: das Recht eines Mannes zu erfahren, ob er wirklich der biologische Vater eines Kindes ist, und das Recht des Kindes auf informationelle Selbstbestimmung. Ist ein Vater nicht sorgeberechtigt, kann ein Rechtskonflikt entstehen, wenn das Kind (vertreten durch die allein sorgeberechtigte Mutter) dem Test nicht zustimmt. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bezieht sich jedoch hauptsächlich auf vom Staat erhobene bzw. der Öffentlichkeit zugänglich gemachte Daten, nicht auf private Angelegenheiten. Ist der Test also nur für private Zwecke gedacht, ist dieses Recht nicht direkt betroffen und der Test somit nicht illegal.
Vaterschaftstest als gerichtliches Beweismittel
Anders sehen dies Gerichte, wenn der private Test als Beweismittel für eine gerichtliche Vaterschaftsanfechtung dienen soll. Nach Anerkennung der Vaterschaft hat jeder Vater zwei Jahre Zeit, um die Vaterschaft anzufechten. Nach dieser Frist benötigt ein zweifelnder Vater ein gerichtsverwertbares Indiz, um überhaupt die Vaterschaft anfechten zu können. Nicht vorhandene Ähnlichkeit oder anonyme Anrufe etc. gelten hierbei nicht, ein mit Zustimmung aller beteiligter Personen durchgeführter privater Vaterschaftstest hingegen schon. Ist der Vater nicht sorgeberechtigt, benötigt er die Zustimmung der sorgeberechtigten Mutter, damit das Gericht den Test anerkennt.
