Sie sind hier:

Krankenversicherung

Mutterschutzgesetz

Mutterschaftsgeld

Erziehungsgeld

Elterngeld

Kindergeld

Vaterschaftstest

Der Vaterschaftstest

Testzeitpunkt

Rechtliche Situation

Anbieter

Vaterschaftstest FAQ

Suchen in Schwanger-plus.de:

Allgemein:

Schwanger-plus.de Startseite

Copyright

Seitenübersicht

Werbung auf Schwanger-plus.de

Impressum

Vaterschaftstest: Wann testet man?

Das Blut des Kindes enthält in den ersten Monaten nach der Geburt noch Zellen der Mutter, daher konnten frühere Abstammungstests, bei denen Marker im Blut untersucht wurden, erst erfolgen, wenn das Kind einige Monate alt war. Gleiches gilt für heutige DNA-Tests, wenn Blutproben verwendet werden sollen. Ein privater Vaterschaftstest aus Mundschleimhautproben jedoch kann sofort nach der Geburt des Kindes durchgeführt werden, da die untersuchten Zellen nur die DNA des Kindes aufweisen.



Der vorgeburtliche Vaterschaftstest

Ein vorgeburtlicher Vaterschaftstest kann sinnvoll sein, wenn die Zweifel an der Vaterschaft die Beziehung des Vaters zum ungeborenen Kind stark beeinträchtigt. Ein solcher Test ist aber nur möglich, wenn ohnehin eine Fruchtwasseruntersuchung durchgeführt wird. Aus den dabei entnommenen Zellen kann die DNA des Kindes isoliert und für einen Vaterschaftstest verwendet werden. Ohne Fruchtwasseruntersuchung müsste eigens für den Vaterschaftstest ein Eingriff zur Zellentnahme erfolgen. Da jeder Eingriff ein Risiko für Mutter und Kind darstellt, ist hiervon stark abzuraten bzw. führen Ärzte diesen Eingriff nicht durch.